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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - L 18 AS 2232/10 B PKH   

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https://dejure.org/2010,117263
LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - L 18 AS 2232/10 B PKH (https://dejure.org/2010,117263)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2010 - L 18 AS 2232/10 B PKH (https://dejure.org/2010,117263)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2010 - L 18 AS 2232/10 B PKH (https://dejure.org/2010,117263)
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  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 B

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - L 18 AS 2232/10
    Für laufende Einnahmen bestimmt § 2 Abs. 2 Satz 1 Alg II-VO, dass diese dem Monat des erfolgten Zuflusses zugerechnet werden (vgl. zum Ganzen BSG, Beschluss vom 23. November 2006 - B 11b AS 17/06 B - juris).
  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - L 18 AS 2232/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) liegt Sinn und Zweck der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X darin, den Bezug von Sozialleistungen auch für einen Zeitraum rückgängig zu machen, für den die Änderung der Verhältnisse noch nicht eingetreten ist (BSGE 59, 111, 113 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSG, Urteil vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 70/02 R).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - L 18 AS 2232/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) liegt Sinn und Zweck der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X darin, den Bezug von Sozialleistungen auch für einen Zeitraum rückgängig zu machen, für den die Änderung der Verhältnisse noch nicht eingetreten ist (BSGE 59, 111, 113 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSG, Urteil vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 70/02 R).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.10.1989 - 4 A 175/88
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - L 18 AS 2232/10
    Der Beklagte hat gerade nicht seinen Abhilfebescheid vom 13. Januar 2010 aufgehoben, was in der Tat nur auf der Grundlage von § 45 SGB X in Betracht käme (vgl die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OVG Lüneburg vom 27. Oktober 1989 - 4 A 175/88 - juris), sondern eine erneute Aufhebungsentscheidung hinsichtlich der ursprünglichen Bewilligungsentscheidung verlautbart, was in der Jahresfrist des § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB X iVm § 48 Abs. 4 SGB X zulässig war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 18 AS 912/09
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - L 18 AS 2232/10
    Mangels einer hinreichend objektivierbaren gegenteiligen Wertung des Gesetzgebers erfasst die durch § 172 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) grundsätzlich eröffnete Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen entsprechend dem Gebot der Rechtsmittelklarheit die Ablehnung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe (PKH) mangels hinreichender Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG) nämlich auch dann, wenn in dem dem Beschwerdeverfahren zuzuordnenden Klageverfahren die Berufung nicht statthaft ist (vgl. für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch Beschluss des Senats vom 1. März 2010 - L 18 AS 912/09 B PKH -).
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